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5. Dezember 1998

Herrn
Winfried Seibert
Rechtsanwalt
Sachsenring 75
D 50677 Köln

Reichspogromnacht

Sehr geehrter Herr Seibert,

haben Sie herzlichen Dank für Ihren Brief vom 26. November. Ich habe das Betreff leicht geändert, weil mir für Ihre Bezeichnung Anführungszeichen zu schwach erscheinen.

Darf ich der Reihe nach zu Ihren Kommentaren, die mir sehr wertvoll sind, wiederum meine Kommentare geben.

1 .

Einig bin ich mit Ihnen, dass es sich nicht um spontanen Volkszorn, sondern bestens organisierte Aktionen handelte. Meine These ist nun aber gerade die, dass das, was Sie als "willkommenen Anlass" bezeichnen, Teil der Planung des Gesamtgeschehens war. Jeder Pogrom brauchte einen Anlass, der von den Tätern geschaffen wurde. Wenn dieser Anlass gut organisiert war, so ging alles weitere nachher spontan. Selbstverständlich musste der Anlass, hervorgerufen durch die Täter, so getarnt sein, dass man glaubte, die Opfer hätten es getan. In dieser Beziehung war das Attentat wirklich mustergültig organisiert.

2.

Es ist nicht denkbar, dass die Auswahl der anzuzündenden Synagogen erst am 9. November erfolgte und ebenso die der zu Verhaftenden. Es gibt aber weitere Vorbereitungen bezüglich der Geldforderungen, und all jene Beweise, die ich in meinem Artikel und Vortrag angeführt habe.

3.

Ich habe nicht behauptet, Grynszpan sei "agent provocateur" gewesen. Sicher ist es leichter, einen fragilen, labilen Menschen zu einem Attentat zu treiben als einen standfesten. Es ist denkbar, dass Grynszpan selbst gar nicht merkte, wie er gelenkt worden war, und wenn er es dann erkannte, so ist noch nirgends gesagt, dass er dies seinem zweiten Verteidiger gesagt hätte. Da die Tarnung des deutschen Anteils am Attentat sicher perfekt war, wird Moro Giafferi wahrscheinlich damals kaum etwas davon erfahren haben. Sollte er aber doch etwas erfahren haben (von seinem Mandanten oder unabhängig von ihm), so ist immer noch denkbar, dass er sich diesen Trumpf für den eigentlichen Prozess in seiner Schlussphase aufgespart hätte.

4.

Sie haben recht, die homosexuelle Beziehung zwischen Opfer und Täter ist ungeklärt. Es gibt aber so viele Hinweise darauf, dass man sicher nicht beeiden kann, es hätte sie nie gegeben. Die Homosexualität von vom Rath ist bewiesen. Eigenartig ist, dass Grynszpan zu vom Rath zugelassen wurde ohne Eintrag ins Besucherbuch und ohne die vorgeschriebenen Rückfragen, die vom Rath vorschriftsgemäss hätte machen müssen. Ihre Spekulation bezüglich der Korrektheit des Staatsanwaltes ist einzuschränken durch die Befehlsstruktur der SS, denn wie gesagt war der Staatsanwalt Offizier der SS. Das Buch von Van Dick kenne ich. Es ist kein Quellenwerk.

5.

Das Buch von Döscher hat mir einige Hinweise zu meiner These gegeben und nirgends ein Gegenfaktum geliefert.

6.

Lebt Friedrich Karl Kaul noch? Kennen Sie seine Adresse?

7.

Ich habe versucht, über die französische Botschaft Zugang zu den französischen Archiven zu erhalten und warte auf Antwort.

Dies meine vorläufigen Kommentare, die ich Ihnen mit meinem herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Mitdenken zukommen lasse.

Mit freundlichen Grüssen


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