| aus Protokolle des Nürnberger Internationalen Gerichts ZWEIUNDZWANZIGSTER TAG Dienstag 18. Dezember 1945 Seite 78 OBERST STOREY: Als wir uns gestern Nachmittag mit dem SD und der SS befassten, warfen Sie die Frage auf, inwieweit die Partei hineinverwickelt war. Ich möchte hierzu gern den ersten Absatz auf Seite 2 der englischen Übersetzung verlesen, der diese Frage beantwortet und folgendermassen lautet: "Die Leiter der Staatspolizeistellen oder ihre Stellvertreter haben sofort nach Eingang diese Fernschreibens mit den für ihren Bezirk zuständigen politischen Leitungen - Gauleitung oder Kreisleitung - fernmündlich Verbindung aufzunehmen und eine Besprechung über die Durchführung der Demonstrationen zu vereinbaren, zu der der zuständige Inspekteur oder Kommandeur der Ordnungspolizei zuzuziehen ist. In dieser Besprechung ist der politischen Leitung mitzuteilen, dass die deutsche Polizei vom Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei die folgenden Weisungen erhalten hat, denen die Massnahmen der politischen Leitungen zweckmässig anzupassen wären." Seite 79 OBERST STOREY: "Am Abend des 9. November 1938 teilte der Reichspropagandaleiter Pg. Dr. Goebbels den zu einem Kameradschaftsabend im Alten Rathaus zu München versammelten Parteiführern mit, dass es in den Gauen Kurhessen und Magdeburg-Anhalt zu judenfeindlichen Kundgebungen gekommen sei, dabei seien jüdische Geschäfte zertrümmert und Synagogen in Brand gesteckt worden. Der Führer habe auf seinen Vortrag hin entschieden, dass derartige Demonstrationen von der Partei weder vorzubereiten noch zu organisieren seien; soweit sie spontan entstünden, sei ihnen aber auch nicht entgegenzutreten. Im übrigen führte Pg. Dr. Gobbels sinngemäss das aus, was in dem Fernschreiben der Reichspropaganda vom 10.11.1938,..." Seite 79 OBERST STOREY: " Die mündlich gegebenen Weisungen des Reichspropagandaleiters sind wohl von sämtlichen anwesenden Parteiführern so verstanden worden, dass die Partei nach aussen nicht als Urheber der Demonstration in Erscheinung treten, sie in Wirklichkeit aber organisieren und durchführen sollte. Sie wurde in diesem Sinne sofort - also geraume Zeit vor Durchgabe des ersten Fernschreibens - von einem grossen Teil der anwesenden Parteigenossen fernmündlich an die Dienststelle ihrer Gaue weitergegeben." Meine Herren Richter! Sie haben gestern Nachmittag gefragt, was die "Blockleiter" damit zu tun hatten. Sie werden sich daran erinnern, dass in den Anweisungen an den Blockleiter, die seinen Aufgabenbereich umrissen, angeordnet war, dass er seine Anweisungen mündlich erhalten und weitergegeben solle, und dass er niemals, ausgenommen in ganz besonderen Fällen, schriftlich verkehren dürfe. Ich behaupte deshalb, dass die zitierten Stellen deutlich beweisen, dass die Partei tatsächlich in Verbindung mit diesen berüchtigtem judenfeindlichen Kundgebungen vom 9. und 10. November 1938 eingesetzt war. Seite 57 OBERST STOREY: Das erste Beweisstück, das wir vorlegen, behandelt die Teilnahme der Gauleiter und Kreisleiter an dem, wie es die Nazis nannten "spontanen Aufstand des Volkes" gegen die Juden in ganz Deutschland am 9. und 10. November 1938. Wir beabsichtigen nicht, vom Text abzuweichen, um von Major Walsh bereits vorgelegte Beweise über die Verfolgung der Juden vorzubringen. Wir beabsichtigen nur, den Beweis über den Zusammenhang einiger Parteifunktionäre zu erbringen in Verbindung der Ermordung eines Beamten der Deutschen Botschaft in Paris am 7. November 1938. Die Beweise über diese Progrome wurden bei der Beweisführung der Anklage in andern Phasen dieses Falles, besonders bei der Judenverfolgung, vorgebracht. Ich werde mich daher auf zwei Schriftstücke beschränken und möchte den Gerichtshof daran erinnern, dass in der als Fernschreiben übermittelten Weisung des SS-Gruppenführers Heydrich vom 10. November 1938 an alle Polizeidirektionen und SD-Bezirke allen Befehlshabern der Staatspolizei befohlen wurde, sich mit den Politischen Leitern in den Gauen und Kreisen in Verbindung zu setzen, um mit diesen hohen Funktionären des Korps der Politischen Leiter die Organisation der sogenannten spontanen Demonstration gegen die Juden in die Wege zu leiten. Seite 59 OBERST STOREY: Ich habe den deutschen Text eben herübergereicht, Herr Vorsitzender. "Wenn in einer einzigen Nacht sämtliche Synagogen abbrennen, so muss das irgendwie organisiert sein und kann nur organisiert sein von der Partei." Es ist der erste Absatz auf Seite 7. Ich will mich nun der Darstellung der Verbrechen gegen alliierte Flieger zuwenden. Die Mitglieder des Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei haben teilgenommen und sind mitverantwortlich für Ermordung, Verprügeln und Misshandlung von alliierten Fliegern, die in Deutschland oder in deutsch-kontrollierten Gebieten landeten. Viele alliierte Flieger, die aus beschädigten Flugzeugen über Deutschland mit Fallschirmen absprangen, wurden nicht als Kriegsgefangenen behandelt, sondern mit Einwilligung, ja sogar auf Anstiftung durch einige Mitglieder des Führerkorps der Nazi-Partei von deutschen Zivilisten geschlagen und ermordet. Dieses Verhalten des Korps der Politischen Leiter stellt eine flagrante und bewusste Verletzung der gemäss der Genfer Konvention festgelegten Verpflichtungen durch die Deutsche Regierung dar, nach welcher Kriegsgefangene vor Gewalttaten und Misshandlung zu schützen sind. |
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