Abschrift

Sonderreferat
Gesandter Krümmer

A u f z e i c h n u n g .

Die Unterzeichneten halten es für geboten, hinsichtlich des Grünspan-Prozesses auf folgendes aufmerksam zu machen:

Als durch Führerbefehl der 11. Mai als Tag des Prozessbeginns festgesetzt wurde, musste angenommen werden, dass die formellen und tatsächlichen Vorbereitungen für den Prozess rechtzeitig durchgeführt werden könnten. Es erscheint aber bereits heute fraglich, ob diese Voraussetzung noch gegeben ist. Trotz der dauernden Be-mühungen der beteiligten Dienststellen liegen bisher noch nicht vor:

1. die Vollmacht des Führers für den Präsidenten des Volksgerichtshofes, Dr. Thie-rack, durch die dieser mit der Vorbereitung der Durchführung des Prozesses be-auftragt wird; demgemäss können die notwendigen Ladungen seitens des Ober-reichsanwalts noch nicht dem Auswärtigen Amt in vollem Umfange zugehen,

2. eine schriftliche Bestätigung darüber, dass der Führer auf eine Anfrage, ob der Prozess trotz der zu erwartenden Behauptung des Mörders über seine angebli-chen unerlaubten Beziehungen zum Ermordeten stattfinden soll, eine endgültige positive Entscheidung getroffen hat. Der Reichsminister der Justiz hält diese schriftliche Bestätigung für unbedingt erforderlich.

Es ist daher fraglich, ob der vorgesehene Termin praktisch noch wird eingehalten werden könne.

Zu beiden Fragen wird Reichsleiter Bormann dem Führer - möglichst noch vor Ende dieser Woche - Vortrag halten.

Hiermit - über Herrn U.St.S. Luther - Herrn Staatssekretär von Weizsäcker vorzulegen.

Berlin, den 17. April 1942

gez. Krümmer

gez. Günther

Verteiler

Herrn Botschafter Abetz,

Herrn Professor Grimm

Herrn VLR Günther, Herrn Min.Rat Diewerge.


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